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   BFH, 27.05.2003 - VI R 58/02   

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https://dejure.org/2003,16061
BFH, 27.05.2003 - VI R 58/02 (https://dejure.org/2003,16061)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2003 - VI R 58/02 (https://dejure.org/2003,16061)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - VI R 58/02 (https://dejure.org/2003,16061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Ausbildung; Fortbildung; Verkehrsflugzeugführer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 27.05.2003 - VI R 58/02
    Dies gilt auch dann, wenn die Bildungsmaßnahme eine neue Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet (Änderung der Rechtsprechung; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403).
  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 27.05.2003 - VI R 58/02
    Voraussetzung hierfür ist, dass sie in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen (BFH-Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFH/NV 2003, 1119).
  • BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99

    Werbungskosten bei Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 27.05.2003 - VI R 58/02
    Bei den Feststellungen werden die Grundsätze des Urteils vom 29. April 2003 VI R 86/99 (BFH/NV 2003, 997) zu beachten sein.
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Danach waren die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung in Fällen einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen (Senatsurteile vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; VI R 58/02, juris).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Danach waren die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung in Fällen einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen (Senatsurteile vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; VI R 58/02, juris).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Danach waren die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung in Fällen einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen (Senatsurteile vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; VI R 58/02, juris).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Danach waren die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung in Fällen einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen (Senatsurteile vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; VI R 58/02, juris).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Danach waren die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung in Fällen einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen (Senatsurteile vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; VI R 58/02, juris).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Danach waren die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung in Fällen einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen (Senatsurteile vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; VI R 58/02, juris).
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